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Das Breivik-Urteil: Was bleibt?

Ein Gastbeitrag von Bernd Henningsen. Am Freitag, dem 24. August 2012, pünktlich um 10 Uhr, begann die Richterin des Osloer Gerichts, Wenche Elizabeth Arntzen, mit der Verlesung des Urteils gegen Anders Behring Breivik, sie dauerte bis in den späten Nachmittag und wurde in voller Länge vom nationalen Fernsehen übertragen. Sich selbst zum „Tempelritter“ ernannt, hatte Breivik nach jahrelanger Vorbereitung am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel eine Autobombe gezündet, bei der acht Menschen starben, neun wurden zum Teil schwer verletzt; anschließend hat er auf der Insel Utøya, dem traditionellen Feriencamp der sozialdemokratischen Arbeiterpartei 69 (fast ausschließlich) Jugendliche erschossen, die meisten von ihnen durch Kopfschuss, einige starben an den Folgen des Massakers, erlagen ihren Verletzungen, ertranken auf der Flucht; 33 Personen erlitten Verletzungen, auch diese in vielen Fällen schwere. Die Zahl der psychisch verletzten und traumatisierten Personen ist außerordentlich. Das von ihm angerichtete Leid ist unermesslich. Auf der Todesliste des Attentäters standen auch der norwegische Premierminister, Jens Stoltenberg, und eine seiner Vorgängerinnen, Gro Harlem Brundtland – beide waren mehr oder weniger zufällig zum Zeitpunkt nicht auf der Insel. Der Name Anders Behring Breivik wird im nationalen Gedächtnis Norwegens eingeätzt bleiben – das war auch seine Intention. Hätte das Gericht ihn für nicht zurechnungsfähig erklärt, und wäre er einer psychologischen Behandlung unterworfen worden, wie dies von Gutachtern befürwortet worden war, dann wäre dies in seinen Augen die größte Kränkung seines an Kränkungen reichen Lebens geworden. Nach der norwegischen Rechtsordnung hätte er dann im Falle einer erfolgreichen Behandlung, das heißt also der psychischen Wiederherstellung, aus der Verwahrung entlassen werden müssen – seine Taten waren die eines Kranken, den man nicht für sein Tun verantwortlich machen und bestrafen kann …

Das Gericht ist dieser Interpretation nicht gefolgt, es hat Breivik für zurechnungsfähig erklärt und ihn mit einer Höchststrafe für 21 Jahre in Haft geschickt, nach norwegischem Rechtsbrauch bedeutet dies, dass er nie mehr freikommen wird. Ein solches Urteil hat er gewollt, auf eine Revision hat er verzichtet. Jedem, der seine Reaktion bei der Urteilsverkündung erlebt oder der sie auf dem Bildschirm gesehen hat, wird das Grinsen erinnerlich bleiben, mit dem er die richterliche Zurechnungsfähigkeitserklärung quittierte. Das Urteil war für ihn eine Genugtuung.

Der Breivik-Prozess hatte nicht primär zur Aufgabe, den Angeklagten zu überführen – er war ja in allen Punkten geständig. Insofern ist auch mit einer gewissen Berechtigung gefragt worden, warum das Gericht diesen Aufwand betrieben hat. Der Prozess war allerdings der Versuch, hat zumindest diese Funktion gehabt, den gesellschaftlichen Frieden wieder herzustellen, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, den Beteiligten und Hinterbliebenen die Anerkennung ihres Leids zu demonstrieren und ihnen bei der Trauma-Bearbeitung – soweit ein Gericht das kann – zu helfen. Indem das Gericht den Attentäter für zurechnungsfähig erklärt hat, hat es außerordentlich klug und vorausschauend geurteilt. Indem die Staatsanwälte, die auf das Gegenteil plädiert hatten, auf eine Revision verzichteten, sind sie dieser richterlichen Klugheit gefolgt – sie haben bedacht unterschieden zwischen Recht haben und Recht bekommen: Man mag sich nicht ausmalen, was den Opfern im Besonderen und der Gesellschaft im Allgemeinen zugemutet worden wäre, wenn es  eine Fortsetzung des Prozesses und/oder eine Neuauflage gegeben hätte, geben sollte. Dem Rechtsfrieden ist eine Chance gegeben worden.

Das Gericht hat in einer gesellschaftlichen Krisensituation in vorbildlicher Weise die Funktion angenommen, die es in einer demokratischen Gesellschaft haben soll: Repräsentant eben dieser Gesellschaft zu sein, Recht zu sprechen, aber auch symbolisch auszudrücken, was diese Gesellschaft zusammenhält. Nach allem was man erfährt, haben die Hinterbliebenen, hat die Mehrheit der Gesellschaft sowohl den Prozess als auch das Urteil akzeptiert und als symbolischen Akt der Krisenbewältigung verstanden. Das auch anzutreffende und durchaus weit verbreitete Gefühl, endlich eine bedrängende Situation überstanden zu haben, ist dazu kein Widerspruch, diese (verständliche) Erleichterung stützt eher die These. Mit Fug und Recht wird man festhalten können, dass die norwegische Gesellschaft ungemein kreativ die materielle und symbolische Krisenbewältigung angenommen hatte und noch annimmt. Die Fähigkeit zu trauern war eine ungemein weit verbreitete.

Breivik hat während des ganzen Prozesses kein Mitleid für die Opfer und Hinterbliebenen gezeigt, er war nur gerührt über eine von ihm selbst verfertigte und im Gerichtssaal gezeigte Präsentation seines Programms, über das in seinen Augen korrekte Urteil – und er zeigte Gefühle darüber, dass er nicht mehr Menschen erschossen hat, sein Ziel war gewesen, alle 564 Teilnehmer des Camps hinzurichten. Er wird in den kommenden Jahren bei der Lektüre des Urteils sicherlich noch berührt werden von der Klarsicht des Gerichts, das ihm attestiert hat, dass sein Tun und Handeln nicht nur verantwortungslos war, sondern dass das politische Gerüst, das er gezimmert hat, auf Hirngespinsten beruhte: Es gibt keinen Tempelritterorden, es sei denn in seiner Phantasie. Das Gericht hat festgehalten, dass er in einer Fantasy-Welt gelebt hat, in der es kein Recht auf Leben für andere, nicht-weiße Norweger gibt.

Und eine weitere Kränkung wird Breivik verarbeiten müssen: Sein Fall hat länger als ein Jahr Schlagzeilen in den internationalen Medien provoziert, ihm war weltweit Aufmerksamkeit sicher. Der Tag nach der Urteilsverkündung war sein letzter Tag des narzisstischen Triumpfes: Er bestimmte am Samstag, den 25. August 2012 die Schlagzeilen der Weltpresse – schon am Sonntag war der Fall Breivik der Presse keine Nachricht mehr wert, es gibt ihn nicht mehr. In Norwegen selbst wird es allerdings eine lang andauernde Debatte geben, ja geben müssen, über die politische, die polizeiliche Verantwortung, über den Strafvollzug, über den Umgang mit den traumatisierten Opfern – vor allem aber wohl über die Meinungsfreiheit und den Umgang mit Fremden. Die von Jens Stoltenberg reklamierte offene und tolerante norwegische Gesellschaft, die man sein und bleiben will, muss die Herausforderung aufnehmen. Sie tut es bereits, anderswo könnte man sich daran ein Beispiel nehmen.


Bernd Henningsen (* 1945) war bis 2010 Professor für Skandinavistik/Kulturwissenschaft sowie Kultur und Politik Nordeuropas und der Ostseeregion am Nordeuropa-Institut der Humboldt-Universität zu Berlin. Er hat u.a. zur skandinavischen Ideengeschichte, politischen Kultur Nordeuropas sowie den deutsch-nordischen Geistesbeziehungen geforscht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
NordicHistoryBlog (27. August 2012). Das Breivik-Urteil: Was bleibt? . Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sdzt


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